Pflegeberatung
verständlich erklärt.

Pflegeberatung Kaser

Immer für Sie da

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein
anderes Familienmitglied benötigt Unterstützung?

Sei es altersbedingt, durch Krankheit oder einen Unfall:
Es tauchen viele Fragen auf, was als Nächstes zu tun ist.

Unsere geschulten Mitarbeiter vor Ort unterstützen Sie,
eine passgenaue Lösung für Ihre Situation zu finden.

Lassen Sie sich von uns kostenfrei und unverbindlich beraten.
Wir freuen uns Sie kennenzulernen.

Stefanie Kaser

Marjana Xhiko

Wer kann die Beratung
in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann jeder telefonischen oder persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen, der Fragen rund um das Thema Pflege hat oder Unterstützung bei der Bewältigung seines Alltags benötigt. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten, dies kann z. B. auch die Beantragung eines Pflegegrades oder die Organisation einer Haushaltshilfe sein.

Persönliche Beratung zur Pflege

Aufgabe unserer Mitarbeiter ist es, Sie kompetent bezogen auf Ihren individuellen Hilfebedarf bzw. den Hilfebedarf Ihres Angehörigen zu beraten und Sie auf Wunsch bei der Auswahl von Angeboten zu unterstützen. Hierfür stellt Ihnen unsere Mitarbeiter gerne die notwendigen Infomaterialien zur Verfügung. Unsere Mitarbeiter geben Ihnen als Experten vor Ort Informationen zu Fragen rund um das Thema Pflege sowie zu den unterschiedlichen Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten und den vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten vor Ort. Bei Bedarf kommt unsere Mitarbeiter auch gerne zu Ihnen nach Hause. Die Beratung ist für Sie oder ihren Angehörigen kostenlos.

Einblicke in die Leistungen
der Pflegeversicherung

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II treten ab dem 01.01.2017 wesentliche Änderungen im Bereich der Pflegeversicherung in Kraft. Zum einen verändert sich der Begriff der Pflegebedürftigkeit, zum anderen werden die bisherigen Pflegestufen durch das neue System der Pflegegrade ersetzt. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird sich zukünftig nicht mehr an dem zeitlichen Pflegeaufwand, sondern an dem Grad der Selbstständigkeit orientieren. Aus der Schwere der Beeinträchtigung in den Bereichen der Selbstständigkeit wird dann der Pflegegrad anhand von Punktwerten ermittelt.

Gerne informiert Sie unser Mitarbeiter vor Ort, was diese Änderungen für Sie oder ihren Angehörigen bedeuten.

Pflegegrade

Je nach Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit werden betroffene Personen in den

  • Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit),
  • Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit),
  • Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit),
  • Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ) oder in
  • Pflegegrad 5 Härtefall (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung oder Vorliegen einer besonderen Bedarfskonstellation)

eingeordnet. Je schwerer die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, umso höher ist die Leistung aus der Pflegeversicherung.

Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) werden die Ressourcen und Fähigkeiten des pflegebedürftigen Menschen differenziert erfasst. Zudem werden neben den klassischen Bereichen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie hauswirtschaftliche Versorgung auch die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte umfassend betrachtet.

Beispielhafte Themen
einer Beratung:

  • Antragstellung bei der Pflegekasse
  • Pflegegrade und Leistungen der Pflegekasse
  • Vermittlung zu einem Pflegeanbieter
  • Umgang mit Demenz
  • Unterstützung im Alltag
  • Belastungen durch eine Pflegesituation
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege

Individuelle Organisation
der Pflege

Bedarfsermittlung und besondere Wünsche für die individuelle Pflegesituation, gemeinsames Erarbeiten von Lösungswegen für die Pflegesituation, Entscheidungshilfen, Begleitung bei allen notwendigen Prozessschritten.

Pflege- und
Betreuungsmöglichkeiten

Beratung zu Pflegeanbietern, Auswahlkriterien und Qualitätsmerkmale, Kosten und Leistungen der Pflegekasse, die genutzt werden können, Überleitung von ambulant zu stationären und stationär zu ambulanten Angeboten.

Finanzierung der Pflege
durch die Pflegeversicherung

Antragstellung, Vorbereitung auf die Begutachtung des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), Begleitung bei der Begutachtung des MDK, Prüfung von Pflegegutachten und Hilfe beim Widerspruch bei Ablehnung eines Pflegeantrags, Empfehlungen und Beratung zu den Leistungen der Pflegekasse u.a.

Umgang mit Stress und Belastungen
in einer Pflegesituation

Beratung zum Umgang mit Belastungen, Überforderung und Stress, eigene Grenzen erkennen, Gesprächsführung mit pflegebedürftigen Angehörigen, u.a.

Unterstützung in Krisensituationen,
z.B. bei plötzlichem Auftreten der
Pflegebedürftigkeit oder Ausfall
einer Pflegeperson

Einleitung notwendiger Maßnahmen, Organisation von Unterstützungsangeboten, Hilfe bei der Priorisierung der notwendigen Schritte, psychologische Unterstützung u.a.